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Reiseversicherungen
Für alle Flüge, Pauschalreisen
oder Reisen mit Zusatzleistungen der optimale Schutz vor der Reise
und während der Reise empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Urlaubsgarantie
(Reiseabbruch-Versicherung) .
Leistungsumfang
Ersatz der vertraglich
geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
bei Nichtantritt der Reise
bei Nichtnutzung des Mietobjektes
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten ,
wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird,
sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören,
max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung
angefallen wären
Versicherungsschutz
bei:
Unfall, unerwartet schwere
Erkrankung, Tod
Jobwechsel fällt in die versicherte
Reisezeit, Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
Schüler-/Studenten-/AZUBI-Schutz:
Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
Impfunverträglichkeit
Schwangerschaft
Schaden am Eigentum der versicherten
Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen
Dritter
Einberufung zum Grundwehrdienst,
einer Wehrübung oder zum Zivildienst
Selbstbehalt:
bei unerwartet schwerer Erkrankung
mit ambulanter Heilbehandlung 20% des erstattungsfähigen Betrages,
jedoch mindestens 25 EUR je versicherte Person. In allen anderen
Fällen: kein Selbstbehalt
Zusätzlicher Leistungsumfang
Vorzeitiger Reiseabbruch
Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten Urlaubswoche
abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis - ggf. abzgl. Selbstbehalt
- ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund später abgebrochen,
erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
- ggf. abzgl. Selbstbehalt
Unterbrechung der
Reise
Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolgt
eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
- ggf. abzgl. Selbstbehalt
Verspätete Rückreise
Erstattung der Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts und der Rückreise
bis 5.000,- EUR, wenn die versicherte Reise wegen Elementarereignissen
(z.B. Lawinen, Überschwemmung) nicht planmässig beendet werden kann
Reise-Krankenversicherung
Erstattung der Kosten
für
Medizinisch notwendige ambulante
und stationäre Heilbehandlung im Ausland
Krankentransporte im Ausland
zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
Schmerzstillende Zahnbehandlung
im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur
von vorhandenem Zahnersatz
Medizinisch sinnvollen ärztlich
angeordneten Rücktransport ins Inland
Überführung eines Verstorbenen
aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland
Notwendige Heilbehandlungen
des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 5.000 EUR
Notfall-Versicherung
Bei Krankheit, Unfall,
Tod
Information über ärztliche
Versorgung
Organisation und Kostenübernahme
eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransports
ins Inland
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
bei Unfall bis EUR 5.000,-
Organisation und Kostenübernahme
der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung
im Ausland
Beschaffung und Versand von
ärztlich verordneten Arzneimitteln mit Übernahme der Versandkosten
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt
Übermittlung von Informationen
zwischen allen Beteiligten
Kostenvorschuss (Darlehen)
bis EUR 15.500,- gegenüber dem Krankenhaus
Abrechnung der Krankenhauskosten
mit dem Krankenversicherer bzw. dem Leistungspflichtigen
Organisation und Übernahme
der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten
nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt
länger als 5 Tage dauert
Bei Reiseabbruch/verspätete
Rückreise/Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder
Organisation und Übernahme
der Mehrkosten für die Rückreise
Organisation und Kostenübernahme
der Betreuung eines minderjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen
die Auslandsreise aufgrund von Tod, schweren Unfall oder unerwartet
schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können
Bei Verlust vor Reisezahlungsmitteln
Hilfe bei der Kontaktaufnahme
zur Hausbank
Hilfe bei der Geldübermittlung
zwischen Hausbank und der versicherten Person
ggf. Bargeldvorschuss (Darlehen)
bis EUR 1.500,-
Bei Verlust von Reisedokumenten
Hilfe bei der Ersatzbeschaffung
Bei Verspätung von
gebuchten Verkehrsmitteln
Hilfe bei der Umbuchung,
Information an Dritte
Bei Strafverfolgungsmaßnahmen
Hilfe bei der Beschaffung
eines Anwalts/Dolmetschers
Kostenvorschuss (Darlehen)
für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis EUR 3.000,-
Bei Haftandrohung Verauslagung
(Darlehen) für die Stellung einer Strafkaution bis EUR 13.000,-
Reiseruf im Ausland
(über Rundfunk)
Organisation und Kostenübernahme,
sofern die versicherte Person bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
über übliche Telekomunikationswege nicht erreicht werden kann
Kein Selbstbehalt
Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme für die
Einzelperson EUR 1.500,-
Kein Selbstbehalt
Die Bedingungen
entnehmen Sie bitte den jeweiligen Reiseversicherern.
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