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Schlierseestr. 79
81539 München

Tel.: 0 89 / 6 97 18 08
Fax: 0 89 / 6 91 79 79
E-Mail:info@liontours.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
9.00 - 18.30 Uhr
Samstag:
10.00 - 13.00 Uhr

Haftungshinweis:

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Weitere Informationen im Impressum.

Marken- und Produktnamen

Alle Marken- und Produktnamen sind eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Hersteller oder Unternehmen.

 

 

Reiseversicherungen

 

Für alle Flüge, Pauschalreisen oder Reisen mit Zusatzleistungen der optimale Schutz vor der Reise und während der Reise empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) .

Leistungsumfang

Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
bei Nichtantritt der Reise
bei Nichtnutzung des Mietobjektes

Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten ,
wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären

Versicherungsschutz bei:

Unfall, unerwartet schwere Erkrankung, Tod

Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit, Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit

Schüler-/Studenten-/AZUBI-Schutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit

Impfunverträglichkeit

Schwangerschaft

Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter

Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst

 

Selbstbehalt:

bei unerwartet schwerer Erkrankung mit ambulanter Heilbehandlung 20% des erstattungsfähigen Betrages, jedoch mindestens 25 EUR je versicherte Person. In allen anderen Fällen: kein Selbstbehalt

Zusätzlicher Leistungsumfang

Vorzeitiger Reiseabbruch
Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten Urlaubswoche abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis - ggf. abzgl. Selbstbehalt - ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzgl. Selbstbehalt

Unterbrechung der Reise
Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzgl. Selbstbehalt

Verspätete Rückreise
Erstattung der Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts und der Rückreise bis 5.000,- EUR, wenn die versicherte Reise wegen Elementarereignissen (z.B. Lawinen, Überschwemmung) nicht planmässig beendet werden kann

 

Reise-Krankenversicherung

 

Erstattung der Kosten für

Medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland

Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft

Schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz

Medizinisch sinnvollen ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland

Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland

Notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 5.000 EUR

 

Notfall-Versicherung

Bei Krankheit, Unfall, Tod

Information über ärztliche Versorgung

Organisation und Kostenübernahme eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransports ins Inland

Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis EUR 5.000,-

Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland

Beschaffung und Versand von ärztlich verordneten Arzneimitteln mit Übernahme der Versandkosten

 

Bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Übermittlung von Informationen zwischen allen Beteiligten

Kostenvorschuss (Darlehen) bis EUR 15.500,- gegenüber dem Krankenhaus

Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem Krankenversicherer bzw. dem Leistungspflichtigen

Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert

 

Bei Reiseabbruch/verspätete Rückreise/Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder

Organisation und Übernahme der Mehrkosten für die Rückreise

Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines minderjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die Auslandsreise aufgrund von Tod, schweren Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können

Bei Verlust vor Reisezahlungsmitteln

Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank

Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person

ggf. Bargeldvorschuss (Darlehen) bis EUR 1.500,-

Bei Verlust von Reisedokumenten

Hilfe bei der Ersatzbeschaffung

Bei Verspätung von gebuchten Verkehrsmitteln

Hilfe bei der Umbuchung, Information an Dritte

 

Bei Strafverfolgungsmaßnahmen

Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers

Kostenvorschuss (Darlehen) für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis EUR 3.000,-

Bei Haftandrohung Verauslagung (Darlehen) für die Stellung einer Strafkaution bis EUR 13.000,-

Reiseruf im Ausland (über Rundfunk)

Organisation und Kostenübernahme, sofern die versicherte Person bei Vorliegen eines wichtigen Grundes über übliche Telekomunikationswege nicht erreicht werden kann

Kein Selbstbehalt

Reisegepäck-Versicherung

Versicherungssumme für die Einzelperson EUR 1.500,-

Kein Selbstbehalt

Die Bedingungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Reiseversicherern.