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Schlierseestr. 79
81539 München

Tel.: 0 89 / 6 97 18 08
Fax: 0 89 / 6 91 79 79
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Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
9.00 - 18.30 Uhr
Samstag:
10.00 - 13.00 Uhr

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Marken- und Produktnamen

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NEWS und FACTS

Echt tierisch: Die Frankfurter Animal Lounge

Ausruhen und neue Kräfte sammeln, um ganz entspannt eine Reise anzutreten oder fortzusetzen. Lufthansa Lounges bieten Reisenden an vielen Flughäfen weltweit einen Ort der Ruhe und des Komforts. Diesen Service genießen jedoch nicht nur Ihre menschlichen Kunden: Lufthansa Cargo betreibt am Flughafen Frankfurt die "Frankfurt Animal Lounge", das mit 3.750 Quadratmetern weltweit größte "Zwischenlager" für reisende Tiere.

Die luftige Halle befindet sich in dem neuen Gebäude nahe Tor 26 im Norden des Flughafens. Hier werden, streng getrennt voneinander, der Export, der Import und der Transit aller Tiersendungen von, nach und über Frankfurt unter einem Dach organisiert. Die in verschiedene Bereiche und Sektoren unterteilte Halle lässt bei Bedarf auch ein Sicht- oder Schallschutz für bestimmt Tiere zu, sodass eine ruhige Atmosphäre gewährleistet werden kann.

Die Gäste, darunter Flusspferde, Brieftauben oder Angelwürmer, tummeln sich in 42 Großtierställen, 39 Kleintierboxen und speziellen Vogelvolieren. Besonderer Komfort wartet auf die kurzzeitigen Bewohner der Klimakammern: In dem Luftdichten und temperierbaren Umfeld genießen z.B. Echsen die Wartezeit bis zum nächsten Flug. Auch Katzen fühlen sich hier zu hause - in den Kammern können sie nämlich die zahlreichen Hunde nicht wittern. Selbst auf schwierige Gäste wie Schneeleoparden, Humboldt-Pinguine und Przewalki-Urwildpferde ist man vorbeireitet. In der Frankfurter Animal Lounge haben beispielsweise Delfine Anspruch auf eine Hängematte und der Hai darf in den Whirlpool. 2007 reisten neben Millionen von Zierfischen auch ca. 14.000 Hunde und Katzen bzw. 1.500 Pferde über Frankfurt um die Welt.

Höhere Freigrenzen für zollfreien Einkauf

Eie EU erhöht die Freigrenzen für zollfreien Einkauf. Seit dem 1. Dezember 2008 gelten in den EU-Ländern deutlich erweiterte Freigrenzen für die Einfuhr von zollfreien Waren bei der Einreise aus Drittstaaten.

Flug- und Schiffsreisende können jetzt Waren im Wert von 430 Euro mitbringen. Bislang lag die Grenze bei 175 Euro. Für Reisende auf dem Landweg liegt die Grenze bei maximal 300 Euro.

Die EU kommt mit dieser Regelung den Ländern an den Außengrenzen im Osten entgegen, die einen lebhaften Handel an den Grenzen befürchtet hatten. Bei Reisen zwischen EU-Staaten dürfen Waren zum privaten Gebrauch nach wie vor zollfrei mitgeführt werden.

Auch Reisende aus Übersee dürfen ab 1. Dezember Waren (alles außer Alkohol und Zigaretten) im Wert von 430 Euro nach Deutschland einführen.

 

Einreise nach Australien ab sofort mit "eVisitor-Visum"

Die bisher für Geschäfts- und Privatreisen nach Australien üblichen Electonic Travel Authorization (ETA) wurde ersetzt durch das neue, kostenlose Online-Visumsystem "eVisitor". Laut den australischen Einwanderungsbehörden wurde das neue Online-Antragsverfahren am 26. Oktober eingeführt. Staatsangehörige europäischer Länder (Eu-Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Schweiz und Vatikanstadt) können das neue Verfahren nutzen: www.eta.immi.gov.au

Mit dem eVisitior Visum können Geschäftsreisende innerhalb eines Jahres beliebig oft nach Australien einreisen. Die maximale Aufenthaltsdauer pro Reise beträgt drei Monate

 

Neue USA Einreisebestimmungen

- Online Registrierung vor Reiseantritt erforderlich

Ab dem 12.01.2009 wird das Einreiseregistrierungssystem "ESTA" für USA-Reisende verbindlich eingesetzt.

Das bedeutet, dass die Einreisedaten vor Reiseantritt kostenfrei online über das webbasierte System ESTA des U.S. Department of Homeland Security eingeben müssen, um eine Einreisegenehmigung zu erhalten. Da die Genehmigung bis zu 72 Stunden dauern kann, ist es dringend erforderlich, dies so früh wie möglich zu tun. Dies gilt auch für mitreisende Kinder.

Für Personen, die mit einem Visum in die USA einreisen, amerikanische und kanadische Staatsbürger sowie Fluggäste mit einer Aufenthaltsgenehmigung für die USA (Resident Card) ist keine Registrierung erforderlich.

Die Genehmigung ist in Verbindung mit einem gültigen Reisepass zwei Jahre gültig. für USA-Besuche innerhalb dieses Zeitraums muss die ESTA-Registrierung lediglich aktualisiert werden.

Hie Handhabung des Online-Systems ESTA ist einfach: Reisende werden in verschiedenen Sprachen durch die einzelnen Schritte geführt, darunter auch auf Deutsch. Die Angaben müssen jedoch in englischer Sprache erfolgen.

Nach der Eingabe werden die Daten online an die zuständige US-Behörde geschickt; es erfolgt die Zuteilung einer persönlichen Registriernummer. Die Benachrichtigung über die Erteilung oder Ablehnung der Einreisegenehmigung erfolgt automatisch per E-Mail.

Sollte sich nach der Genehmigungserteilung die Zieladresse oder die Reisedaten ändern, ist eine Aktualisierung dieser Informationen mithilfe der erteilten Registriernummer auf der ESTA-Webseite jederzeit möglich.

ESTA steht bereits jetzt zur Verfügung. Wir empfehlen daher, dass Sie Sich bereits heute für Ihre nächste USA-Reise über https://esta.cbp.dhs.gov/ registrieren, auch wenn Sie derzeit keine konkreten Reisepläne haben.

 

EU-Beitritte

Ab dem 1. Mai werden Polen, Ungarn, Zypern, Malta, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Lettland, Estland, Litauen der EU beitreten.

Was aber ändert sich nach dem 1. Mai für die Urlauber?

Anders als bei Reisen in die bisherigen Mitgliedsstaaten wird es für die Grenzkontrollen, den Zoll und die Einführung des Euro vorerst Übergangsregelungen geben.

Grundsätzlich können sich alle EU-Bürger frei in der Union bewegen, aber an den Grenzen bleibt der Personalausweis oder Reisepass noch Pflicht.

Zollverfahren werden überflüssig. Ab dem 1.Mai dürfen auch größere Mengen Alkohol und Tabak in die neuen EU-Staaten mitgeführt werden. Der Euro wird erst in einigen Jahren Zahlungsmittel.

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