NEWS und
FACTS
Echt
tierisch: Die Frankfurter Animal Lounge
Ausruhen
und neue Kräfte sammeln, um ganz entspannt eine Reise anzutreten
oder fortzusetzen. Lufthansa Lounges bieten Reisenden an vielen
Flughäfen weltweit einen Ort der Ruhe und des Komforts. Diesen
Service genießen jedoch nicht nur Ihre menschlichen Kunden:
Lufthansa Cargo betreibt am Flughafen Frankfurt die "Frankfurt
Animal Lounge", das mit 3.750 Quadratmetern weltweit größte
"Zwischenlager" für reisende Tiere.
Die
luftige Halle befindet sich in dem neuen Gebäude nahe Tor 26
im Norden des Flughafens. Hier werden, streng getrennt voneinander,
der Export, der Import und der Transit aller Tiersendungen von,
nach und über Frankfurt unter einem Dach organisiert. Die in
verschiedene Bereiche und Sektoren unterteilte Halle lässt
bei Bedarf auch ein Sicht- oder Schallschutz für bestimmt Tiere
zu, sodass eine ruhige Atmosphäre gewährleistet werden
kann.
Die
Gäste, darunter Flusspferde, Brieftauben oder Angelwürmer,
tummeln sich in 42 Großtierställen, 39 Kleintierboxen
und speziellen Vogelvolieren. Besonderer Komfort wartet auf die
kurzzeitigen Bewohner der Klimakammern: In dem Luftdichten und temperierbaren
Umfeld genießen z.B. Echsen die Wartezeit bis zum nächsten
Flug. Auch Katzen fühlen sich hier zu hause - in den Kammern
können sie nämlich die zahlreichen Hunde nicht wittern.
Selbst auf schwierige Gäste wie Schneeleoparden, Humboldt-Pinguine
und Przewalki-Urwildpferde ist man vorbeireitet. In der Frankfurter
Animal Lounge haben beispielsweise Delfine Anspruch auf eine Hängematte
und der Hai darf in den Whirlpool. 2007 reisten neben Millionen
von Zierfischen auch ca. 14.000 Hunde und Katzen bzw. 1.500 Pferde
über Frankfurt um die Welt.
Höhere
Freigrenzen für zollfreien Einkauf
Eie EU erhöht die
Freigrenzen für zollfreien Einkauf. Seit dem 1. Dezember 2008
gelten in den EU-Ländern deutlich erweiterte Freigrenzen für
die Einfuhr von zollfreien Waren bei der Einreise aus Drittstaaten.
Flug- und Schiffsreisende
können jetzt Waren im Wert von 430 Euro mitbringen. Bislang
lag die Grenze bei 175 Euro. Für Reisende auf dem Landweg liegt
die Grenze bei maximal 300 Euro.
Die EU kommt mit dieser
Regelung den Ländern an den Außengrenzen im Osten entgegen,
die einen lebhaften Handel an den Grenzen befürchtet hatten.
Bei Reisen zwischen EU-Staaten dürfen Waren zum privaten Gebrauch
nach wie vor zollfrei mitgeführt werden.
Auch Reisende aus Übersee
dürfen ab 1. Dezember Waren (alles außer Alkohol und
Zigaretten) im Wert von 430 Euro nach Deutschland einführen.
Einreise
nach Australien ab sofort mit "eVisitor-Visum"
Die bisher für Geschäfts-
und Privatreisen nach Australien üblichen Electonic Travel
Authorization (ETA) wurde ersetzt durch das neue, kostenlose Online-Visumsystem
"eVisitor". Laut den australischen Einwanderungsbehörden
wurde das neue Online-Antragsverfahren am 26. Oktober eingeführt.
Staatsangehörige europäischer Länder (Eu-Staaten,
Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Schweiz und Vatikanstadt)
können das neue Verfahren nutzen: www.eta.immi.gov.au
Mit dem eVisitior Visum
können Geschäftsreisende innerhalb eines Jahres beliebig
oft nach Australien einreisen. Die maximale Aufenthaltsdauer pro
Reise beträgt drei Monate
Neue
USA Einreisebestimmungen
-
Online Registrierung vor Reiseantritt erforderlich
Ab dem 12.01.2009 wird
das Einreiseregistrierungssystem "ESTA" für USA-Reisende
verbindlich eingesetzt.
Das bedeutet, dass die
Einreisedaten vor Reiseantritt kostenfrei online über das webbasierte
System ESTA des U.S. Department of Homeland Security eingeben müssen,
um eine Einreisegenehmigung zu erhalten. Da die Genehmigung bis
zu 72 Stunden dauern kann, ist es dringend erforderlich, dies so
früh wie möglich zu tun. Dies gilt auch für mitreisende
Kinder.
Für Personen, die
mit einem Visum in die USA einreisen, amerikanische und kanadische
Staatsbürger sowie Fluggäste mit einer Aufenthaltsgenehmigung
für die USA (Resident Card) ist keine Registrierung erforderlich.
Die Genehmigung ist in
Verbindung mit einem gültigen Reisepass zwei Jahre gültig.
für USA-Besuche innerhalb dieses Zeitraums muss die ESTA-Registrierung
lediglich aktualisiert werden.
Hie Handhabung des Online-Systems
ESTA ist einfach: Reisende werden in verschiedenen Sprachen durch
die einzelnen Schritte geführt, darunter auch auf Deutsch.
Die Angaben müssen jedoch in englischer Sprache erfolgen.
Nach der Eingabe werden
die Daten online an die zuständige US-Behörde geschickt;
es erfolgt die Zuteilung einer persönlichen Registriernummer.
Die Benachrichtigung über die Erteilung oder Ablehnung der
Einreisegenehmigung erfolgt automatisch per E-Mail.
Sollte sich nach der Genehmigungserteilung
die Zieladresse oder die Reisedaten ändern, ist eine Aktualisierung
dieser Informationen mithilfe der erteilten Registriernummer auf
der ESTA-Webseite jederzeit möglich.
ESTA steht bereits jetzt
zur Verfügung. Wir empfehlen daher, dass Sie Sich bereits heute
für Ihre nächste USA-Reise über https://esta.cbp.dhs.gov/
registrieren, auch wenn Sie derzeit keine konkreten Reisepläne
haben.
EU-Beitritte
Ab dem 1. Mai werden Polen,
Ungarn, Zypern, Malta, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Lettland,
Estland, Litauen der EU beitreten.
Was aber ändert sich
nach dem 1. Mai für die Urlauber?
Anders als bei Reisen in
die bisherigen Mitgliedsstaaten wird es für die Grenzkontrollen,
den Zoll und die Einführung des Euro vorerst Übergangsregelungen
geben.
Grundsätzlich können
sich alle EU-Bürger frei in der Union bewegen, aber an den
Grenzen bleibt der Personalausweis oder Reisepass noch Pflicht.
Zollverfahren werden überflüssig.
Ab dem 1.Mai dürfen auch größere Mengen Alkohol
und Tabak in die neuen EU-Staaten mitgeführt werden. Der Euro
wird erst in einigen Jahren Zahlungsmittel.
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