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Schlierseestr. 79
81539 München

Tel.: 0 89 / 6 97 18 08
Fax: 0 89 / 6 91 79 79
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Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
9.00 - 18.30 Uhr
Samstag:
10.00 - 13.00 Uhr

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Marken- und Produktnamen

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NEWS und FACTS

München, T2: Neugestaltung der Check-in Bereiche

Die Check-in Bereiche im Terminal 2 am Flughafen München wurden neu gestaltet. Die neue Aufteilung bietet neben der Erweiterung des Check-in Angebotes eine größere Übersichtlichkeit.

Die Abflugebene E04 steht jetzt exklusiv Lufthansa Gästen zur Verfügung

  • Das Angebot an Gepäckschaltern und Service Countern wurde auf insgesamt 15 Schalter erweitert
  • Vor den Schaltern würden zusätzliche Check-in Automaten aufgestellt
  • Die Lufthansa Economy Check-in Counter wurden auf die gegenüberliegende Serviceseite verlagert

Auf der Ebene E03 stehen für die abfliegenden Gäste der Star Alliance Partner und Kooperationspartner, die in eigenen Check-in Systemen abfertigen, insgesamt 32 dedicated Check-in Counter zur Verfügung

 

SAS Economy Extra

SAS Scandinavian Airlines bietet auf Langstreckenflügen ein besonderes Extra. In Economy Extra, der Serviceklasse zwischen Business und Economy, genießen Sie eine Vielzahl von Servicevorteilen sowie einen separaten Kabinenbereich mit nur 28 Sitzen und einen bequemen Sitzabstand von 96 cm.

Eine eigene Servicecrew verwöhnt Sie mit einem Drei-Gänge-Menü, bei dem Sie die Wahl zwischen drei Hauptgerichten haben. Genießen Sie das vielfältige Audio- und Videoprogramm on demand Entertainmentsystem oder nutzen Sie die Zeit an Bord um zu arbeiten. Der ergonomisch gestaltete Sitz sowie die Steckdose am Platz bieten optimale Voraussetzungen und fast wie im Büro haben Sie alles in Griffweite.

Und mehr noch - die Tickets in Economy Extra sind jederzeit umbuchbar und ermöglichen Ihnen somit größtmögliche Flexibilität. In Skandinavien stehen Ihnen außerdem der Business Check-in sowie die Fast Lane Sicherheitskontrollen zur Verfügung. Fliegen Sie von neun deutschen Städten über das mehrfach ausgezeichnete Drehkreuz Kopenhagen und teilweise auch über Stockholm in die USA und nach Asien - ab Oktober auch nach Delhi.

 

Gepäckverlust bei Flugreisen

2007 erreichte die Zahl fehlgeleiteter Gepäckstücke in Europa und den Vereinigten Staaten im vierten Jahr hintereinander einen neuen Höchststand. Die International Air Transport Association (IATA) geht davon aus, dass dieser Trend anhalten wird, und schon 2001 mit mehr als 50 Millionen fehlgeleiteten Koffern zu rechnen ist.

Das Montrealer Übereinkommen regelt seit dem 28. Juni 2004 die Ansprüche von Fluggästen wegen Verspätung und Gepäckverlust bei internationalen Flügen. Schäden bis 1.200 Euro muss die Airline bezahlen. Diese Schäden sind jedoch innerhalb von 7 Tagen bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck und innerhalb von 21 Tagen bei verspätetem Gepäck nach dessen Eintreffen schriftlich bei der Fluggesellschaft anzumelden. eine reine Reisepreisminderung wegen Gepäckverspätung sieht die Verordnung jedoch nicht vor.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes.

 

Mehr Rechte für Passagiere bei Flugreisen

Ein Passagier, der aufgrund eines gestrichenen Fluges umbuchen kann, hat dennoch ein Recht auf Ausgleichszahlungen So entschied kürzlich das Kölner Landgericht. Fällt ein Flug aus, handelt es sich immer um eine Annullierung. Und nach der EU-Verordnung haben Passagiere nach einer Flugannullierung generell das Recht auf Ausgleichszahlung.

Sitzt ein Geschäftsreisender aus Deutschland z.B. in den USA fest, weil sein Anschlussflug gestrichen wurde, so hat er Anspruch auf Schadensersatz. Voraussetzung: Das Ticket wurde in Deutschland gekauft. Der Reisende hat ein Recht darauf, dass er pünktlich und sicher befördert wird. Er sollte am Schalter der Fluggesellschaft auf eine Weiterbeförderung bestehen. Wird ihm ein Ersatzflug angeboten, könnte er diesen antreten. Aber er sollte zusätzlich vor Zeugen erklären dass er Schadensersatz fordern wird.

Fluggäste aus Deutschland sollten sich nach Rückkehr an den deutschen Sitz der Fluggesellschaft wenden.

 

Billigflieger oder auch die sogenannten Low-Cost-Carrier

Das Geschäftsmodell "Billigflug" ist in den USA entwickelt worden.

Dort allerdings sind die meisten Gesellschaften längst wieder in Konkurs gegangen.

In den letzten 2 Jahren, sind auch innerhalb Europas neue Flugangebote

auf den Markt gekommen.

Ein Pluspunkt für Billigflieger ist der Preis. Denn dieser liegt meist unter denen der etablierten Linienfluggesellschaften.

Doch diese Flüge sind meist auch mit einer Reihe von Einschränkungen und Nachteilen verbunden:

 - Abflüge nur von abgelegenen Randflughäfen

 - Ticketloses fliegen, außer seiner Reservierungsnummer hat man nichts in Hand

 - eigeschränkte Umbuchungsmöglichkeiten oder hohe Stornokosten

 - nur wenige Plätze zu den in der Werbung hervorgehobenen Preisen

 - höhere Preise bei kurzfristigen Buchungen

 - teilweise eingeschränkte Serviceleistungen an Bord (Essen und Trinken

   meist gegen Bezahlung)

 - keine Möglichkeit, bei Anschlussflügen, dass Gepäck durchgehend aufzugeben

 

Luftsicherheit: Einschränkungen bei Flüssigkeiten im Handgepäck

Seit dem 6. November 2006 darf nur noch eine beschränkte Menge von Flüssigkeiten im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen mitgenommen werden. Die Europäische Union hat diese Mengenbegrenzung eingeführt, um die Passagiere vor den Gefahren, die von flüssigen Sprengstoffen ausgehen, zu schützen. Die US-Behörden haben ähnliche Regelungen erlassen.

Die Vorgaben der EU-Verordnung gelten für alle Flüge mit Abflughafen innerhalb der EU, der Schweiz, Norwegen und Island, unabhängig vom Ziel und unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft.

Das müssen Sie beachten:

    > Flüssigkeitsbehälter dürfen nicht größer als 100 ml sein

    > Sie müssen in einem wieder verschließbaren, transparenten                                 Plastikbeutel mit einem Maximalvolumen von 1 Liter (ca. 20 x 20 cm)            verstaut und an der Kontrollstelle getrennt vorgelegt werden.

    > Flüssige Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) die während        des Fluges benötigt werden, dürfen mitgeführt werden.

    > Bei Medikamenten muss ein ärztliches Attest oder eine entsprechender                 Ausweis vorgelegt werden.

 

Flüssigkeiten, die nach dem Passieren der Sicherheitskontrolle erworben wurden,

z. B. Getränke und Parfum, dürfen mit an Bord genommen werden.

Ferner müssen die Fluggäste nach den neuen Vorschriften an den Sicherheitskontrollstellen Mäntel und Jacken ausziehen und Laptops sowie größere elektrische Geräte aus den Taschen herausnehmen.

Die zulässige Handgepäckgröße ist auf 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt, wobei einige Ausnahmen (z.B. für Musikinstrumente, Fotoapparate und Kameras etc.) möglich sind.

Bitte beachten Sie trotzdem die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes!

 

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