NEWS und
FACTS
München,
T2: Neugestaltung der Check-in Bereiche
Die Check-in Bereiche
im Terminal 2 am Flughafen München wurden neu gestaltet. Die
neue Aufteilung bietet neben der Erweiterung des Check-in Angebotes
eine größere Übersichtlichkeit.
Die Abflugebene
E04 steht jetzt exklusiv Lufthansa Gästen zur Verfügung
- Das Angebot an Gepäckschaltern und Service Countern wurde
auf insgesamt 15 Schalter erweitert
- Vor den Schaltern würden zusätzliche Check-in Automaten
aufgestellt
- Die Lufthansa Economy Check-in Counter wurden auf die gegenüberliegende
Serviceseite verlagert
Auf der Ebene E03 stehen
für die abfliegenden Gäste der Star Alliance Partner und
Kooperationspartner, die in eigenen Check-in Systemen abfertigen,
insgesamt 32 dedicated Check-in Counter zur Verfügung
SAS
Economy Extra
SAS Scandinavian Airlines
bietet auf Langstreckenflügen ein besonderes Extra. In Economy
Extra, der Serviceklasse zwischen Business und Economy, genießen
Sie eine Vielzahl von Servicevorteilen sowie einen separaten Kabinenbereich
mit nur 28 Sitzen und einen bequemen Sitzabstand von 96 cm.
Eine eigene Servicecrew
verwöhnt Sie mit einem Drei-Gänge-Menü, bei dem Sie
die Wahl zwischen drei Hauptgerichten haben. Genießen Sie
das vielfältige Audio- und Videoprogramm on demand Entertainmentsystem
oder nutzen Sie die Zeit an Bord um zu arbeiten. Der ergonomisch
gestaltete Sitz sowie die Steckdose am Platz bieten optimale Voraussetzungen
und fast wie im Büro haben Sie alles in Griffweite.
Und mehr noch - die Tickets
in Economy Extra sind jederzeit umbuchbar und ermöglichen Ihnen
somit größtmögliche Flexibilität. In Skandinavien
stehen Ihnen außerdem der Business Check-in sowie die Fast
Lane Sicherheitskontrollen zur Verfügung. Fliegen Sie von neun
deutschen Städten über das mehrfach ausgezeichnete Drehkreuz
Kopenhagen und teilweise auch über Stockholm in die USA und
nach Asien - ab Oktober auch nach Delhi.
Gepäckverlust
bei Flugreisen
2007 erreichte die Zahl
fehlgeleiteter Gepäckstücke in Europa und den Vereinigten
Staaten im vierten Jahr hintereinander einen neuen Höchststand.
Die International Air Transport Association (IATA) geht davon aus,
dass dieser Trend anhalten wird, und schon 2001 mit mehr als 50
Millionen fehlgeleiteten Koffern zu rechnen ist.
Das Montrealer Übereinkommen
regelt seit dem 28. Juni 2004 die Ansprüche von Fluggästen
wegen Verspätung und Gepäckverlust bei internationalen
Flügen. Schäden bis 1.200 Euro muss die Airline bezahlen.
Diese Schäden sind jedoch innerhalb von 7 Tagen
bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck und innerhalb
von 21 Tagen bei verspätetem Gepäck nach dessen
Eintreffen schriftlich bei der Fluggesellschaft anzumelden. eine
reine Reisepreisminderung wegen Gepäckverspätung sieht
die Verordnung jedoch nicht vor.
Weitere Informationen
finden Sie auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes.
Mehr
Rechte für Passagiere bei Flugreisen
Ein
Passagier, der aufgrund eines gestrichenen Fluges umbuchen kann,
hat dennoch ein Recht auf Ausgleichszahlungen So entschied kürzlich
das Kölner Landgericht. Fällt ein Flug aus, handelt es
sich immer um eine Annullierung. Und nach der EU-Verordnung haben
Passagiere nach einer Flugannullierung generell das Recht auf Ausgleichszahlung.
Sitzt
ein Geschäftsreisender aus Deutschland z.B. in den USA fest,
weil sein Anschlussflug gestrichen wurde, so hat er Anspruch auf
Schadensersatz. Voraussetzung: Das Ticket wurde in Deutschland gekauft.
Der Reisende hat ein Recht darauf, dass er pünktlich und sicher
befördert wird. Er sollte am Schalter der Fluggesellschaft
auf eine Weiterbeförderung bestehen. Wird ihm ein Ersatzflug
angeboten, könnte er diesen antreten. Aber er sollte zusätzlich
vor Zeugen erklären dass er Schadensersatz fordern wird.
Fluggäste
aus Deutschland sollten sich nach Rückkehr an den deutschen
Sitz der Fluggesellschaft wenden.
Billigflieger
oder auch die sogenannten Low-Cost-Carrier
Das Geschäftsmodell
"Billigflug" ist in den USA entwickelt worden.
Dort allerdings sind die
meisten Gesellschaften längst wieder in Konkurs gegangen.
In den letzten 2 Jahren,
sind auch innerhalb Europas neue Flugangebote
auf den Markt gekommen.
Ein Pluspunkt für Billigflieger
ist der Preis. Denn dieser liegt meist unter denen der etablierten
Linienfluggesellschaften.
Doch diese Flüge sind
meist auch mit einer Reihe von Einschränkungen und Nachteilen
verbunden:
- Abflüge
nur von abgelegenen Randflughäfen
- Ticketloses
fliegen, außer seiner Reservierungsnummer hat man nichts in
Hand
- eigeschränkte
Umbuchungsmöglichkeiten oder hohe Stornokosten
- nur wenige Plätze
zu den in der Werbung hervorgehobenen Preisen
- höhere
Preise bei kurzfristigen Buchungen
- teilweise eingeschränkte
Serviceleistungen an Bord (Essen und Trinken
meist gegen
Bezahlung)
- keine Möglichkeit,
bei Anschlussflügen, dass Gepäck durchgehend aufzugeben
Luftsicherheit:
Einschränkungen bei Flüssigkeiten im Handgepäck
Seit dem 6. November 2006
darf nur noch eine beschränkte Menge von Flüssigkeiten
im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen mitgenommen werden.
Die Europäische Union hat diese Mengenbegrenzung eingeführt,
um die Passagiere vor den Gefahren, die von flüssigen Sprengstoffen
ausgehen, zu schützen. Die US-Behörden haben ähnliche
Regelungen erlassen.
Die Vorgaben der EU-Verordnung
gelten für alle Flüge mit Abflughafen innerhalb der EU,
der Schweiz, Norwegen und Island, unabhängig vom Ziel und unabhängig
von der Nationalität der Fluggesellschaft.
Das
müssen Sie beachten:
> Flüssigkeitsbehälter dürfen nicht größer
als 100 ml sein
> Sie müssen
in einem wieder verschließbaren, transparenten
Plastikbeutel mit einem
Maximalvolumen von 1 Liter (ca. 20 x 20 cm) verstaut
und an der Kontrollstelle getrennt vorgelegt werden.
>
Flüssige
Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) die während
des Fluges benötigt werden,
dürfen mitgeführt werden.
>
Bei Medikamenten muss ein ärztliches Attest oder eine
entsprechender
Ausweis vorgelegt werden.
Flüssigkeiten, die
nach dem Passieren der Sicherheitskontrolle erworben wurden,
z. B. Getränke und
Parfum, dürfen mit an Bord genommen werden.
Ferner müssen die
Fluggäste nach den neuen Vorschriften an den Sicherheitskontrollstellen
Mäntel und Jacken ausziehen und Laptops sowie größere
elektrische Geräte aus den Taschen herausnehmen.
Die zulässige Handgepäckgröße
ist auf 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt, wobei einige Ausnahmen
(z.B. für Musikinstrumente, Fotoapparate und Kameras etc.)
möglich sind.
Bitte beachten Sie trotzdem
die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes!
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